09.02.2023


Was bedeutet das für jeden von uns in der Praxis?

Referentin: Dr. Christine Erhardt, Vorstandsvorsitzende der KZV Rheinland-Pfalz

Das GKV-Finanzstabilisierungsgesetz wurde am 20.10.2022 im Bundestag verabschiedet. Mit ihm wurden viele gesetzlich verankerte Bereiche des Gesundheitswesens neu geregelt. Für die Zahnheilkunde bedeutet dieses Gesetz vor allem einen massiven Rückschritt in der Versorgung von Parodontitis-Patienten, droht doch die damit verbundene Budgetierung, die im Jahr zuvor erzielte, deutliche Verbesserung der Rahmenbedingungen bei der Paro-Behandlung und Nachsorge zunichte zu machen. Die Verärgerung und Verunsicherung darüber sind groß und verständlich. Ein wichtiger Grund, unsere im vergangenen Jahr neu gewählte rheinland-pfälzische KZV-Vorsitzende Dr. Christine Erhardt einzuladen, damit sie uns ganz persönlich mit sachlichen Informationen Klarheit verschaffen kann. Wir danken schon jetzt für ihr kommen!

 

Dr. Christine Ehrhardt

Vita

1988 bis 1996 Klinik für Konservierende Zahnheilkunde und Parodontologie (inkl. zwei Jahre Mutterschutz/Erziehungsurlaub)

Seit November 1996 Niedergelassen in Mainz

2004 Curriculum Parodontologie in Freiburg

Seit 2004 Tätigkeitsschwerpunkt PAR

Seit 2011 Gutachterin für ZE und PAR der KZV RLP

Seit 2017 Obergutachterin für ZE und PAR der KZV RLP

Seit 2018 Obergutachterin für PAR der KZBV

Seit 2014 PAR-Referentin der KZV-RLP

Mitglied im Ausschuss Neue PAR-Richtlinie der AG KZVen.

Seit Nov 2022 Vorstandsvorsitzende der KZV Rheinland-Pfalz

 

Ort:
La Siciliana da Franco / Alte Heuerschule
Heuerstrasse 14 a, 55130 Mainz-Hechtsheim

Uhrzeit: 19:30